Die Betriebsbedingungen jeder Glaseinrichtung müssen im Projekt spezifiziert sein. Falls der Benutzer den Betrieb unter Anwendung von Glasteilen projektierte, die in Projekten, Prospekten und Dokumentation des Lieferers spezifiziert sind, darf die Grenze der Arbeitsbedingungen nicht die vom Hersteller für die einzelnen Teile festgesetzten Bedingungen überschreiten.
Es müssen schriftliche Betriebsvorschriften zur Verfügung stehen, die detailliert, die Betriebsabschnitte beschreiben, einschließlich Inbetriebsetzung, Produktion und Außerbetriebsetzung der Einrichtung. Ferner müssen die kritischen Faktoren spezifiziert werden, die eine Produktionsunterbrechung zur Folge haben. Wenn es sich um Arbeitsvorgänge handelt, während derer die Grenzen der Arbeitsdrücke überstiegen werden können, muss die Glaseinrichtung an den einschlägigen Stellen mit Drucksicherungsventilen, Sicherungen, Alarmanlagen usw. geschützt werden.
In chemischen Betriebsstätten, wo infolge statischer Elektrizität Brand- oder Explosionsgefahr droht, insbesondere bei der Verarbeitung und Transport von Flüssigkeiten in Gasrohrleitungen, muss in die Sicherheitsmaßnahme die Punkterdung an der Außenfläche jedes Glasteils einbezogen sein.
Eine Glaseinrichtung, die für die Verarbeitung chemischer Stoffe bestimmt ist, deren Entweichen dem Bedienungspersonal Gesundheitsschäden verursachen kann, muss mit einer geeigneten Abdeckung oder Platzierung der ganzen Apparatur separat, in einem während des Betriebs geschlossenen Raum, geschützt werden.
Vor der Inbetriebnahme muss eine eingehende Untersuchung aller Glasteile hinsichtlich des möglichen Auftretens mechanischer Beschädigungen (Anschläge und Sprünge), die während der Montage entstehen konnten, vorgenommen werden. Anschlagstellen und Sprünge könnten die Durchführung der Glasapparatur-Operationen unmöglich machen und eventuell materielle Schäden verursachen.
Bei der Füllung, Erhitzung und Inbetriebnahme der Einrichtung darf es zu keiner höheren Glasbeanspruchung kommen, als sie vom Projektanten gemäß den gültigen Vorschriften und Normen festgelegt wurde.
Glassäuberung
Für die Pflege der Glasoberflächen und für die Bewahrung aller seiner geforderten Eigenschaften muss die Säuberung der Teile sofort nach der Betriebsstilllegung erfolgen. Es müssen alle Reinigungsmittel mit Schleifcharakter vermieden und die chemische Auflösung von Unreinheiten bevorzugt werden. Wegen der Gefahr des allmählichen Reduzierens des Glasglanzes und der Transparenz muss vor stark alkalischen Reinigungsmitteln (besser Mitteln mit neutraler Reaktion) gewarnt werden.
Arbeitssicherheit
Während der Instandhaltungsarbeiten an der Einrichtung ist unzulässig: